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Pressemeldungen

Fraport: Guter Tag für Luftverkehrswirtschaft und Region

Bender: Ausbau schafft Wachstum und Arbeitsplätze

21.08.2009

57/09

FRA/dw – Als "einen guten Tag für die deutsche Luftver­kehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen Standortwettbewerb" bezeichnete die Fraport AG das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Frankfurter Flughafenausbau. Vorstandschef Dr. Wilhelm Bender erklärte in einer ersten Stellungnahme, der Richter­spruch messe der Erweiterung des zentralen Luftverkehrs­drehkreuzes Deutschlands ein überragendes öffentliches Inte­resse bei. Der Flughafenausbau sei nicht nur eine nationale Aufgabe zur Sicherung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähig­keit des Luftfahrtstandortes Deutschland, er gewährleiste auch die wirtschaftliche Prosperität von Frankfurt und der Rhein-Main-Region, die von der akuten Wirtschafts- und Finanzkrise stark betroffen sei.

Bender unterstrich, dass die Fraport AG beim Flughafenaus­bau "voll im Zeitplan" sei. Die anvisierte Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest zum Winterflugplan 2011 sei "eine rea­listische Zielvorgabe". Wörtlich sagte Bender: "Unsere Devise lautet: Alle Kraft dem Ausbau. Wir stärken mit diesem größten privaten Investitionsvorhaben in Europa kurzfristig die Bauin­dustrie, tragen damit aktiv zur Überwindung der Wirtschafts­krise bei, sichern und schaffen neue Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaftskraft der Region, in der 300.000 Menschen vom Flughafen leben."

Den Richterspruch in Sachen Nachtflüge kommentierte der für den Flughafenausbau verantwortliche stellvertretende Vor­standsvorsitzende Dr. Stefan Schulte mit dem Hinweis, das Gericht habe dem Bedürfnis der Anwohner auf Nachtruhe ein stärkeres Gewicht als den Wettbewerbsinteressen der Flug­gesellschaften beigemessen. Mit ihrem Antrag auf ein Nacht­flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr im Planfeststellungsver­fahren sei die Fraport der Empfehlung der Mediation gefolgt. Die Planfeststellungsbehörde habe dann bei der Abwägung zwischen den Interessen des Luftverkehrs einerseits und des Schutzbedürfnisses der Anrainer andererseits 17 Flugbewe­gungen in der Nacht zugelassen. Dies sei erheblich weniger als die 40 Nachtflüge, die heute im Durchschnitt registriert würden. Außerdem habe die Behörde anderweitige richter­liche Urteile zum Interessenausgleich mit in ihre Überlegung einbezogen. Wörtlich sagte Schulte: "Letztendlich wird die Frage aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden."

Bender und sein Nachfolger Schulte riefen die Nachbarschaft des Flughafens zu einem ebenso vernünftigen wie fairen Dia­log auf. Im Interesse der Bürger gehe es beispielsweise darum, fluglärmmindernde Verfahren, wie sie derzeit im Forum Flughafen und Region unter aktiver Beteiligung der Fraport erarbeitet werden, zu entwickeln. Die Luftverkehrs­industrie habe sich zu diesem nachhaltigen Ziel selbst ver­pflichtet und werde weitere intensive Anstrengungen unter­nehmen – am Flugzeug selbst, im An- und Abflug wie auch am Boden und in der Bahnenbelegung.

Abschließend verwiesen die Fraport-Vorstände darauf, dass das Unternehmen aus eigenem Antrieb bereits vor dem Kasseler Richterspruch mit der Ersatzaufforstung begonnen habe. So seien bereits über 40.000 Bäume und Sträucher gesetzt worden. Zum guten Nachbarschaftsverständnis von Fraport gehöre es, auch frühzeitig Ersatz zu leisten und den guten Willen zur Kompensation zu demonstrieren.

 

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