Unser 10-Punkte-Programm wurde während eines Landtags-Hearings im Mai 2000 vorgestellt. Es macht konkrete Vorschläge zu einer möglichst schnellen Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung insbesondere zur Nachtzeit, zur Verkehrsverlagerung und zur Informationspolitik des Flughafens.
Ein Großteil der hier angekündigten Aktivitäten wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert oder befindet sich in der Umsetzung. So wurde z. B. das Infofon für Bürgeranfragen noch in 2000 umgesetzt. Die neue Entgeltordnung, die den Einsatz geräuscharmer Flugzeuge besonders begünstigt, trat mit Beginn des Jahres 2001 in Kraft. Das Schallschutzprogramm, über das Maßnahmen zum baulichen Schallschutz bei rund 17.500 Haushalte in direkter Nachbarschaft des Flughafens finanziert werden, startete im März 2002. Der Anteil des ICE-Verkehrs am Flughafen ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gewachsen, was die Streichung von Ultrakurzstrecken ermöglichte. Die Fluglärmüberwachungsanlage wurde im Jahr 2004 vollständig modernisiert, und die Zahl der Nachtpostflüge konnte in 2005 von 12 auf vier reduziert weden. Eine der vielen Maßnahmen für eine Senkung der Fluglärmbelastung während der Nachtstunden ist die Einführung des CDA-Verfahrens, das den Fluglärm der anfliegenden Maschinen deutlich reduziert.
Das 10-Punkte-Programm umfasst folgende Vorschläge und Maßnahmen:
1. Nutzung anderer Standorte wie z.B. des Flughafens Frankfurt-Hahn
2. Förderung der Nutzung anderer Verkehrsträger, insbesondere der Bahn
3. Selbstbeschränkungen der Fluggesellschaften in der Nachtzeit
4. Prüfung der Verlagerung des Nachtluftpoststerns z.B. nach Frankfurt-Hahn oder an einen anderen Standort
5. Verbindliche Einführung und Nutzung besonders lärmarmer An- und Abflugverfahren in der Nacht
6. Bereitstellung von Finanzmitteln für ein Schallschutzprogramm für besonders lärmbelastete Gebiete
7. Kopplung der Landegebühren an den tatsächlich gemessenen Lärm
8. Noch stärkere finanzielle Belastung nächtlicher Flugbewegungen
9. Weitere Verbesserung der Fluglärmüberwachung
10. Einrichtung eines Infofons für Bürgeranfragen zum Thema Lärm und Ausbau