Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) im Juni 2002 war klar, dass für die zweite Phase des Genehmigungsprozesses, das Planfeststellungsverfahren (PFV), die Landebahn Nordwest im Bereich des Kelsterbacher Waldes im Mittelpunkt der weiteren Untersuchungen stehen wird.
Die Fraport AG hatte sich bereits in der Mediation für diese Lösung ausgesprochen, weil sie das angestrebte Kapazitätsziel von 120 Flugbewegungen pro Stunde ermöglicht, einen im Vergleich zu allen anderen diskutierten Varianten geringeren Flächen- und Waldverbrauch hat und gleichzeitig die geringste zusätzliche Fluglärmbelastung für das Umland mit sich bringt.