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Raumordnungsverfahren

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren (ROV) war die erste Phase der Zulässigkeitsprüfung zum Ausbau des Flughafens. Im Prinzip ging es darum, die von der Fraport AG eingereichten Ausbauvarianten durch die zuständige Behörde - das Regierungspräsidium Darmstadt - zu überprüfen und zu vergleichen. Wichtigste Bestandteile des Raumordnungsverfahrens waren die "Prüfung der Raumverträglichkeit" (z.B. Siedlungsentwicklung) und die "Prüfung der Umweltverträglichkeit" (z.B. Wald- und Flächenverbrauch). Das ROV ist ein verwaltungsinterner Abstimmungsprozess, der unter Einbeziehung der Öffentlichkeit stattfindet.

 

Scoping-Termin ROV

Der Scoping-Termin wurde angesetzt, um die Teilnehmer am ROV im Vorfeld über den Untersuchungsrahmen der geplanten Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterrichten. Dabei wurden die Vertreter des Umlands über den Ansatz (Untersuchungsraum und Untersuchungstiefe) sowie die Methodik der Studie informiert. Zum Scoping-Termin ROV waren vom Regierungspräsidium Darmstadt eingeladen:

  • betroffene Gemeinden (u.a. Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Raunheim)
  • Träger öffentlicher Belange (u.a. Forstämter, Wasserwirtschaftsämter, Umlandverband Frankfurt)
  • Naturschutzverbände (BUND, NABU)

Der Scoping-Termin ROV fand im Herbst 2000 statt.

 

Ergebnisse des ROV

Das ROV wurde mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Mitte Oktober 2001 eingeleitet und mit der Vorlage einer "Landesplanerischen Beurteilung" am 10. Juni 2002 abgeschlossen. Darin wurde ausgeführt, dass für die eingereichte Bahnvariante Nordwest sowie die neu zu errichtende Flugbetriebsfläche Süd die "Raumverträglichkeit hergestellt werden kann". Praktisch hatte das zur Folge,  dass nach Erfüllung der entsprechenden Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung die Planfeststellung sowohl der projektierten Landebahn Nordwest als auch des neuen Terminal 3 beantragt werden konnte. Auch die ebenfalls untersuchte Landebahn Nordost wäre mit der Raumordnung zu vereinbaren, allerdings wies sie gegenüber der Nordwest-Variante deutliche Nachteile auf. Die dritte untersuchte Variante, die Start- und Landebahn Süd, entsprach hingegen nicht der Raumordnung und schied damit aus der weiteren Betrachtung aus.

 

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