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Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren, in dem u.a. auch die Umweltverträglichkeit nach der ersten Prüfung im Raumordnungsverfahren nochmals vertieft untersucht wurde. Dabei wurden die Ergebnisse des ROV berücksichtigt. Seine rechtliche Grundlage für Flughäfen ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Das PFV endete mit dem Planfeststellungsbeschluss, der die Zulässigkeit und Art der Durchführung des Flughafenausbaus festlegt. Dabei wurden auch alle eventuell notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen berücksichtigt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 18. Dezember 2007 durch das zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erteilt.

Beteiligte am PFV

  • die Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt)
  • die Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung)
  • der Vorhabensträger (Fraport AG)
  • sonstige Beteiligte: Gemeinden und Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Belange (z.B.  Fachbehörden, Naturschutzverbände), betroffene Privatpersonen

Planfeststellungsantrag PFV

Das Planfeststellungsverfahren wurde (wie auch schon das Raumordnungsverfahren) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung durch einen Scoping-Termin vorbereitet, der im April 2003 stattfand. Hierbei wurden alle Teilnehmer des laufenden Genehmigungsverfahrens über die Untersuchungsmethode, den Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe bezüglich der Umweltaspekte des Flughafenausbaus informiert.

Nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlage wurde sie mit dem Planfeststellungsantrag am 9. September 2003 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.

Die Unterlagen wurden vom Regierungspräsidium geprüft. Im Februar 2004 teilte dann die Behörde die Nachforderungen mit, aufgrund derer die Unterlagen weiter zu ergänzen waren. Im November 2004 bestätigte das RP Darmstadt grundsätzlich die Vollständigkeit der Planfeststellungsunterlage.

Unterlagen PFV

Die von der Fraport AG erarbeiteten Antragsunterlagen beinhalten rund 20.000 Textseiten, rund 1000 Plänen und Karten sowie 40 Gutachten und Untergutachten sowie die vollständige technische Planung der für die Kapazitätserweiterung erforderlichen Anlagen. Die Ausbaunotwendigkeit wurde detailliert dargelegt und alle Einzelanträge wurden eingehend begründet. Weitere Kernbereiche sind die Themen Umweltverträglichkeit, Fluglärm, Nachtflugverbot sowie Sicherheit unter besonderer Berücksichtigung des Chemiewerks Ticona und der geplanten Überbauung des Fernbahnhofs AIRail Terminal. Die Planfeststellungsunterlage wurde der Anhörungsbehörde für die Offenlage in 57 Kommunen sowie bei insgesamt 327 Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen übergeben und lagen vom17. Januar bis 16. Februar 2005 zur Einsicht durch die Bürgerinnen und Bürger aus.

Von September 2005 bis März 2006 fand in der Stadthalle Offenbach der sogenannte Erörterungstermin statt. Ziel des Erörterungstermins war es, der Anhörungsbehörde ein möglichst genaues Bild des Vorhabens und seiner Auswirkungen zu vermitteln.

Planfeststellungsbeschluss

Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Dieser stellt die rechtsverbindliche Zulassungsentscheidung für den Ausbau des Flughafens dar. Mit ihm werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch das Vorhaben Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 18. Dezember 2007 durch das zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erteilt.

Planfeststellungsverfahren  A380-Werft

Für den Bau der Lufthansa-Werft für den Airbus A380 wurde bereits im Januar 2003 ein eigenes Planfeststellungsverfahren beantragt, da der Einsatz dieses neuen Großraumflugzeugs unabhängig vom Ausbau des Bahnsystems und der Terminalanlagen erfolgen wird. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte vom 23. Juni bis 22. Juli 2003. Der Erörterungstermin begann am 15. Januar 2004 und endete am 05. März 2004. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 29.11.2004 erteilt.

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