Um für die betreffenden Räumlichkeiten die baulichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln, wurden Wohnungsbegehungen durchgeführt. Unter Verwendung einschlägiger technischer Richtlinien und Normen ist dabei geprüft worden, an welchen Bauteilen gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen waren.
Es wurde berücksichtigt, dass die Außenbauteile eines Hauses unterschiedliche Schalldämmeigenschaften haben. Am wirksamsten sind passive Schallschutzmaßnahmen, wenn sie an den Bauteilen ansetzen, die den geringsten Dämmwert aller Fassadenbestandteile aufweisen wie z. B.
- Fenster
- Rollladenkästen
- Fenstertüren (zu Schlafräumen)
Kostenerstattung
Die anfallenden Kosten wurden, soweit sie sich im veranschlagten und zugesagten Rahmen bewegten, durch die Fraport AG erstattet. Die Refinanzierung erfolgte über die Flughafenentgelte, so dass die Kosten auf die eigentlichen Verursacher des Fluglärms (Airlines und deren Kunden) umgelegt wurden.