Das wichtigste Ziel des Schallschutzprogramms 2001 ist der Schutz der Nachtruhe unserer Flughafennachbarn. Das Schutzgebiet wird durch eine Kontur begrenzt, in der nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr durchschnittlich sechs Fluglärmereignisse mit Maximalpegeln von mindestens 75 dB(A) auftreten. Über diese höchst richterlich bestätigten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hinaus kommt zusätzlich eine zweite Kontur auf Basis des so genannten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) zur Anwendung, bei dessen Ermittlung alle nächtlichen Fluglärmereignisse mit ihrer Dauer und Intensität Berücksichtigung finden.
Festlegung des Nachtschutzgebiets
Die Festlegung des Nachtschutzgebiets basiert auf den Verkehrsdaten der Jahre 2000 (ursprüngliches Schutzgebiet) und 2001 (erweitertes Schutzgebiet) sowie einer Prognose. Das Nachtschutzgebiet ist mit Bescheid vom 25. November 2002 ausgeweitet worden. Hierbei sind die im April 2001 in Betrieb genommenen neuen Flugrouten bereits berücksichtigt worden.