Schutzziel
Lärmmedizinische Untersuchungen gehen davon aus, dass die Aufwachschwelle bei einem Einzelschallpegel von 60 dB(A) liegt. Unser Schutzziel sieht in allen nachts zum Schlafen üblicherweise genutzten Räumen bei geschlossenen Fenstern einen Maximalpegel von in der Regel 52 dB(A) vor. Durch den Ansatz eines Schutzziels unterhalb der Aufwachschwelle sollen bereits lärmbedingte Änderungen der Schlaftiefe vermieden werden. Das Schutzziel von 52 dB(A) eine gravierende Verbesserung der Lärmsituation dar.
Um das Schutzziel in den einzelnen Wohnungen wirksam umzusetzen, sind je nach Bedarf unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen:
- Der Einsatz von schallgedämmten Lüftern, die es ermöglichen, trotz geschlossenem Fenster in einem gut belüfteten Raum zu schlafen.
- Der Einbau von Fenstern und/oder Außentüren, die besonders gut schalldämmend sind.
- Die Schalldämmung von Rollladenkästen.
Falls erforderlich, können auch an anderen Bauteilen mit geringer Schalldämmung Maßnahmen vorgenommen werden.